Sonntag, 13. September 2009

Fälligkeitsmitteilung, KfW und Küche

Jetzt wird es ernst mit der Finanzierung, der erste große Posten ist zu zahlen: Die Rechnung fürs Grundstück wird fällig. Am Montag weisen wir daher die erste Summe an und warten dann auf die unvermeidliche Rechnung vom Finanzamt für die Grundsteuer...

Parallel sind wir dabei, die Lagepläne vom Ingenieurbüro zu besorgen, welches damals bereits die Erschließung begleitet hat. Die Novelle der EnEV setzt uns auch ein wenig unter Druck, denn keiner weiss so richtig, was ab 1. Oktober mit den KfW Darlehen passiert. Daher wollen wir unsere Kreditanträge möglichst schnell unter Dach und Fach bringen.

Gestern haben wir uns in einem Möbelhaus mal ein paar Küchen angeschaut, insbesondere die Impuls Küchen haben uns interessiert (wir haben da ja noch den bekannten Gutschein). Eine der Küchen hat uns schon ganz gut gefallen, wir werden uns demnächst daher mal mit einem Küchenplaner zusammensetzen und eine Küche planen und kalkulieren. Dann wissen wir auch, woran wir preislich sind.

2 Kommentare:

  1. Guten Morgen,

    ich dachte eure Finanzierung steht schon? Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft die Novelle der EnEV im Zweifelsfall nur die, die nach dem 01.10. einen Kfw-Kredit beantragen. Wenn der Kredit schon genehmigt ist, braucht man sich keine Gedanken zu machen. Uns geht es nämlich auch so, dass die Finanzierung nach Kfw55 zwar steht, der Bauauntrag aber mit Sicherheit erst deutlich später fertig sein wird.

    VG

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  2. Hallo,

    du hast Recht, unsere Finanzierung steht schon.
    Allerdings haben wir den Antrag bei der KfW noch nicht eingereicht, da noch eine Dinge bzgl. Keller (Betonkeller oder Mauerwerkskeller, Beheizung des Kellers usw.) zu klären sind. Das wollten wir eigentlich nach dem Planungsgespräch machen.
    Da das Gespräch mit dem Architekten allerdings erst Mitte Oktober stattfindet, wird es ein bisschen eng mit dem Antrag (der kann bis 31.12. eingereicht werden, da es bis dahin eine Übergangsregelung gibt)

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